Rücknahme Altbatterien
Nach § 19 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG) sind Händler, die Starterbatterien an Endnutzer verkaufen, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer je Starterbatterie zu erheben, sofern beim Kauf einer neuen Starterbatterie keine Starteraltbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand wird bei Rückgabe einer Starteraltbatterie durch den Händler erstattet, der es erhoben hat. Bei Onlinekäufen ist eine Pfanderstattung auch gegen Vorlage eines gültigen Rückgabenachweises möglich.
Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Die Rückgabe bei einer berechtigten Rücknahmestelle ist kostenlos. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung hin. Chemische Kennzeichnungen wie Pb (Blei) oder Cd (Cadmium) weisen auf enthaltene Schwermetalle hin. Durch die fachgerechte Rückgabe werden Umwelt und Gesundheit geschützt und wertvolle Rohstoffe dem Recycling zugeführt.
Schritt 1: Herunterladen und Ausdrucken des Entsorgungsnachweis-Musters
Bitte laden Sie die Vorlage für den Rückgabenachweis herunter und drucken Sie diese aus. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie alternativ eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der Rücknahmestelle verwenden. Auch eine Bestätigung auf unserer Rechnung ist möglich. Wichtig ist, dass die Rücknahme der Starteraltbatterie ohne Pfanderstattung bestätigt wird. Gemäß § 19 Abs. 2 BattDG darf der Rückgabenachweis zum Zeitpunkt der Vorlage bei uns nicht älter als zwei Wochen sein. Bitte übermitteln Sie uns den Nachweis daher rechtzeitig.
Schritt 2: Rückgabe der Altbatterie
Geben Sie Ihre Starteraltbatterie bei einer zur Rücknahme berechtigten Stelle ab. Hierzu zählen beispielsweise Händler für Starterbatterien, entsprechend tätige Kfz-Werkstätten oder kommunale Wertstoffhöfe, sofern diese Starteraltbatterien annehmen. Die Rückgabe ist kostenlos. Bitte lassen Sie sich die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch bestätigen. Achten Sie darauf, dass die Batterie sicher transportiert wird und keine Batteriesäure austreten kann. Informationen zu geeigneten Rückgabemöglichkeiten erhalten Sie auch über unseren Kundenservice.
Schritt 3: Einreichen der Rückgabebestätigung
Übersenden Sie uns Ihre Rückgabebestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung per E-Mail an shop@accuzentrale-fuerth.de. Bitte geben Sie dabei Ihre Bestellnummer an, damit wir die Erstattung des Batteriepfands zuordnen können. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 14 Tage. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über die bei Ihrer ursprünglichen Bestellung verwendete Zahlungsmethode. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir uns mit Ihnen zur Abstimmung einer alternativen Rückzahlungsmöglichkeit in Verbindung.
Hinweis zu den EPR-Kosten (Umweltbeitrag)
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) fallen bei Batterien Kosten für die getrennte Sammlung, Rücknahme, Beförderung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien sowie für Informationsmaßnahmen an. Diese Kosten sind im Verkaufspreis neuer Batterien berücksichtigt und vom erstattungsfähigen Batteriepfand für Starterbatterien zu unterscheiden. Weitere Informationen zu den EPR-Kosten und zur Bewirtschaftung von Altbatterien finden Sie auf der Informationsseite Batterie zurück – Was kostet die Batterieentsorgung?.
Altbatterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen. Die Rückgabe bei einer berechtigten Rücknahmestelle ist kostenlos. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung hin. Chemische Kennzeichnungen wie Pb (Blei) oder Cd (Cadmium) weisen auf enthaltene Schwermetalle hin. Durch die fachgerechte Rückgabe werden Umwelt und Gesundheit geschützt und wertvolle Rohstoffe dem Recycling zugeführt.
Schritt 1: Herunterladen und Ausdrucken des Entsorgungsnachweis-Musters
Bitte laden Sie die Vorlage für den Rückgabenachweis herunter und drucken Sie diese aus. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie alternativ eine schriftliche oder elektronische Bestätigung der Rücknahmestelle verwenden. Auch eine Bestätigung auf unserer Rechnung ist möglich. Wichtig ist, dass die Rücknahme der Starteraltbatterie ohne Pfanderstattung bestätigt wird. Gemäß § 19 Abs. 2 BattDG darf der Rückgabenachweis zum Zeitpunkt der Vorlage bei uns nicht älter als zwei Wochen sein. Bitte übermitteln Sie uns den Nachweis daher rechtzeitig.
Schritt 2: Rückgabe der Altbatterie
Geben Sie Ihre Starteraltbatterie bei einer zur Rücknahme berechtigten Stelle ab. Hierzu zählen beispielsweise Händler für Starterbatterien, entsprechend tätige Kfz-Werkstätten oder kommunale Wertstoffhöfe, sofern diese Starteraltbatterien annehmen. Die Rückgabe ist kostenlos. Bitte lassen Sie sich die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch bestätigen. Achten Sie darauf, dass die Batterie sicher transportiert wird und keine Batteriesäure austreten kann. Informationen zu geeigneten Rückgabemöglichkeiten erhalten Sie auch über unseren Kundenservice.
Schritt 3: Einreichen der Rückgabebestätigung
Übersenden Sie uns Ihre Rückgabebestätigung innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung per E-Mail an shop@accuzentrale-fuerth.de. Bitte geben Sie dabei Ihre Bestellnummer an, damit wir die Erstattung des Batteriepfands zuordnen können. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel bis zu 14 Tage. Die Rückerstattung erfolgt grundsätzlich über die bei Ihrer ursprünglichen Bestellung verwendete Zahlungsmethode. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir uns mit Ihnen zur Abstimmung einer alternativen Rückzahlungsmöglichkeit in Verbindung.
Hinweis zu den EPR-Kosten (Umweltbeitrag)
Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) fallen bei Batterien Kosten für die getrennte Sammlung, Rücknahme, Beförderung, Behandlung und das Recycling von Altbatterien sowie für Informationsmaßnahmen an. Diese Kosten sind im Verkaufspreis neuer Batterien berücksichtigt und vom erstattungsfähigen Batteriepfand für Starterbatterien zu unterscheiden. Weitere Informationen zu den EPR-Kosten und zur Bewirtschaftung von Altbatterien finden Sie auf der Informationsseite Batterie zurück – Was kostet die Batterieentsorgung?.