Rücknahme Altbatterien


Nach §10 des Batteriegesetzes besteht die Verpflichtung für jedes Unternehmen, das Starterbatterien vertreibt, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro zu erheben, sofern bei der (Online-)Anschaffung einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.

Schritt 1: Herunterladen und Ausdrucken des Entsorgungsnachweis-Musters
Bitte laden Sie die Vorlage für den Entsorgungsnachweis herunter und drucken Sie sie aus. Sollten Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, ist es möglich, eine schriftliche Bestätigung von der Rückgabestelle zu erbitten. Alternativ können Sie dies auch auf unserer Rechnung bescheinigen lassen. Übermitteln Sie uns bitte diesen Nachweis innerhalb von 2 Wochen nach der Entsorgung und spätestens 30 Tage nach dem Kauf über unser Entsorgungsformular.

Schritt 2: Entsorgung der Altbatterie
Entsorgen Sie Ihre Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei einem Händler für Starterbatterien in Ihrer Nähe. Achten Sie darauf, dass die Entsorgung schriftlich auf Ihrem Entsorgungsnachweis bestätigt wird.

Schritt 3: Hochladen der Entsorgungsbestätigung
Übersenden Sie uns Ihre bestätigte Entsorgungsbestätigung an die E-Mail-Adresse shop@accuzentrale-fuerth.de, um die Rückerstattung des Batteriepfands zu erhalten. Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage. Die Rückzahlung erfolgt über die gleiche Zahlungsmethode wie bei Ihrer Bestellung der neuen Starterbatterie.